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   BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 786/80   

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https://dejure.org/1984,10933
BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 786/80 (https://dejure.org/1984,10933)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1984 - IVb ZB 786/80 (https://dejure.org/1984,10933)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1984 - IVb ZB 786/80 (https://dejure.org/1984,10933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Durchführung eines Versorgungsausgleichs - Beschwerde der Deutschen Bundespost auf Verringerung der Ausgleichsbetrages - Berücksichtigung der Ruhensregelung bei der Berechnung des Ausgleichsbetrages

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.1982 - IVb ZB 532/81

    Berechnung des Versorgungsausgleichs in den Fällen des Ruhens gemäß BeamtVG § 55

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 786/80
    Mit der - zugelassenen - weiteren Beschwerde hat die Deutsche Bundespost ihr Verfahrensziel weiter verfolgt, jedoch in einem Schriftsatz vom 25. Oktober 1983 das Verfahren aufgrund des Senatsbeschlusses vom 1. Dezember 1982 - IVb ZB 532/81 - FamRZ 1983, 358 in der Hauptsache für erledigt erklärt und gebeten, die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin aufzuerlegen.

    Der Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1982 a.a.O. hat die Rechtslage nicht verändert.

    Das widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 1. Dezember 1982 a.a.O. und vom 6. Juli 1983 - IVb ZB 794/81 - FamRZ 1983, 1005).

  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 786/80
    Übereinstimmende Erledigterklärungen der Parteien und der weiteren Verfahrensbeteiligten, die möglicherweise im Verfahren zur Regelung des Versorgungsausgleichs als einem sogen, echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit den Senat auch dann binden könnten, wenn die Hauptsache tatsächlich nicht erledigt ist (vgl. Senatsbeschluß vom 25. November 1981 - IVb ZB 756/81 - FamRZ 1982, 156, 157 m.w.N.), liegen nicht vor.

    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist (Senatsbeschluß vom 25. November 1981 a.a.O. S. 157 m.w.N.).

  • BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 794/81

    Zugewinnausgleich bei Zusammentreffen einer beamtenrechtlichen Versorgung mit

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 786/80
    Das widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 1. Dezember 1982 a.a.O. und vom 6. Juli 1983 - IVb ZB 794/81 - FamRZ 1983, 1005).
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